6. Rauchschutz-Druck-Anlagen in Hochhäusern
Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden des höchsten Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt.
Bei diesen Gebäuden werden auch besondere Anforderungen u.a. an die Rettungswege bzw. Brandmelde- und Feuerlöschanlagen gestellt. Die Betreiber dieser Gebäude sind dazu angehalten die technischen Anlagen und Einrichtungen nach den Regelungen und Fristen der wiederkehrenden Prüfordnung kontrollieren zu lassen. Hochhäuser mit einer Höhe von über 60 Metern sollen durch die Bauaufsichtsbehörden alle fünf Jahre überprüft werden.
Die RDA-Anlage saugt im Brandfall Frischluft von außerhalb des Gebäudes an und bläßt diese, je nach Höhe des Treppenraumes entweder an einer oder auch mehreren Stellen im Treppenhaus (multiple Einblasung) aus, um auf dieser Weise die zwingend notwendige Druckdifferenz in jedweder Höhe aufrecht zu halten.
Bei der Auslegung einer RDA-Anlagen in Hochhäusern müssen nachfolgende Bedingungen berücksichtigt werden: Die Gesamthöhe des Gebäudes, Geometrie des Treppenraums, Druckdifferenzen im Treppenraum (durch Leckagen an Türen und Fenstern, Überströmöffnungen, Gebäudehüllen usw.), Abströmgeschwindigkeiten vom Treppenraum in die Nutzungseinheiten, Öffnungsverhalten von Türen im Brandfall und die multiple Einblasung.
Diese Auslegungsbedingungen werden in aller Regel in einem Brandschutzkonzept festgelegt
Die DIN EN 12 101-6 dient als Grundlage für die Auslegungsbedingungen einer Rauchschutz-Druck-Anlage in Hochhäusern bzw. die Hochhausrichtlinie der entsprechenden Bundesländer.